Was ist Kindertagespflege?

Laut §24 SGB VIII haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Die Kindertagespflege ist hierbei als besondere Betreuungsform für Kinder unter 3 Jahren anzusehen. Aber auch, wenn gewünscht, als ergänzende Betreuung für Kindergarten- und Schulkinder. Eine Betreuung findet entweder im Privathaushalt der Tagespflegeperson oder in externen Räumlichkeiten statt. Maßgebend ist hier das Vorhandensein geeigneter Wohnräume, eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII sowie Charakter, Kompetenz und vor allem die Freude am Umgang mit Kindern. In diesem Zusammenhang möchten wir erwähnen, dass Tageseinrichtungen Kindergärten und Krippen gleichgestellt sind und gleichermaßen gefördert und abgerechnet werden.



Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Pflegeerlaubnis beinhalten:


Grundqualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Ein eigenes Konzept

Kurs Erste Hilfe am Kind

Infektionsschutz- und Lebensmittelhygieneschulung vom

Gesundheitsamt

Ärztliches Attest

Eintragsfreies, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis